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Deine Weiterbildung gezielt fördern lassen

Bildungsscheck NRW 2.0 in Haus Neuland

Förderfähige Weiterbildungsbereiche anzeigen     

Förderung für deine Weiterbildung

Bildungsscheck NRW 2.0

Weiterbildung kostet Zeit, Energie – und oft auch Geld. Mit dem Bildungsscheck NRW 2.0 unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen dich dabei, beruflich am Ball zu bleiben und dich gezielt weiterzuqualifizieren.

Wenn du in NRW lebst, kannst du dir unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Kosten für deine Weiterbildung fördern lassen – auch für viele Angebote in Haus Neuland.

Auf dieser Seite erfährst du, was der Bildungsscheck NRW 2.0 ist, wer ihn nutzen kann und wie du ihn für deine Weiterbildung bei uns einlöst.

Schnell und kompakt

Was ist der Bildungsscheck NRW 2.0?

Der Bildungsscheck 2.0 ist ein Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen, das durch Mittel der Europäischen Union kofinanziert wird.

Das Ziel: Er unterstützt gezielt Beschäftigte und Berufsrückkehrende dabei, ihre berufliche Beschäftigungsfähigkeit durch lebensbegleitendes Lernen zu sichern und zu verbessern.

Das Land übernimmt dabei einen Zuschuss zu den Ausgaben für deine berufliche Weiterbildung. So wird es für dich günstiger, neue Kompetenzen zu erwerben oder Fachwissen zu vertiefen.

Wichtig: Du musst den Bildungsscheck zwingend vor Beginn der Weiterbildung beantragen. Eine nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen.

Fragen und Antworten zum Bildungsscheck NRW

Für wen ist die Förderung gedacht?

Wer kann den Bildungsscheck NRW 2.0 nutzen?

Der Bildungsscheck 2.0 unterstützt dich dabei, beruflich am Ball zu bleiben. Du bist förderberechtigt, wenn folgende Punkte auf dich zutreffen:

  • Dein Wohnsitz: Du wohnst offiziell in Nordrhein-Westfalen.
  • Dein Status: Du bist beschäftigt oder startest als Berufsrückkehrende/r gerade wieder in den Job.
  • Dein Einkommen: Dein zu versteuerndes Jahreseinkommen liegt bei maximal 50.000 € (wenn du verheiratet und zusammen veranlagt bist, liegt die Grenze bei 100.000 €).
  • Dein Nachweis: Du kannst einen Einkommensteuerbescheid vorlegen, der nicht älter als zwei Jahre ist.

Wichtig für den Antrag: Du kannst den Scheck einmal pro Kalenderjahr beantragen. Die Prüfung geht ganz einfach über den offiziellen Online-Antrag – halte dafür am besten direkt deinen Steuerbescheid bereit.

Entdecke hier unsere Angebote

Berufliche Kompetenzentwicklung

Was wird beim Bildungsscheck NRW 2.0 gefördert?

Der Fokus der Förderung liegt ganz klar auf deiner beruflichen Kompetenzentwicklung. Entscheidend ist, dass die gewählte Weiterbildung dich in deiner aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit voranbringt.

Besonders interessant für dich:

  • Wissen & Methoden: Gefördert werden die Erweiterung von beruflichem Fachwissen sowie soziale und methodische Kompetenzen. Dazu zählen Themen wie Kommunikation, Konfliktlösung, Moderation oder Projektmanagement.
  • Qualifikationen & Nachweise: Du kannst den Scheck für den Erwerb von Befähigungs- und Sachkundenachweisen (z. B. Ausbilderschein) nutzen
  • Abschlüsse: Auch das Nachholen von Berufsabschlüssen, akademischen Graden oder die Anerkennung ausländischer Qualifikationen wird unterstützt

Förderhöhe auf einen Blick

Wie hoch ist die Förderung?

Mit dem Bildungsscheck 2.0 unterstützt dich das Land Nordrhein-Westfalen – kofinanziert durch die Europäische Union – ganz konkret bei deinen Weiterbildungskosten.

  • Der Zuschuss: Übernommen werden 50 % der Kursgebühren, bis zu einer maximalen Höhe von 500 Euro pro Bildungsscheck.
  • Dein Eigenanteil: Den verbleibenden Betrag trägst du selbst oder dein Arbeitgeber.
  • Nicht förderfähig: Ausgaben für Anreise, Verpflegung und Unterbringung sind privat zu zahlen.

Wichtig & Fristen: Du musst den Bildungsscheck zwingend vor Beginn der Weiterbildung online beantragen. Das bedeutet: Du kannst dich bereits jetzt für dein Seminar in Haus Neuland anmelden – dein Online-Antrag für die Förderung muss jedoch spätestens einen Tag vor dem ersten Kurstag erfolgen. Eine rückwirkende Förderung nach Start des Seminars ist nicht möglich.

Förderfähige Weiterbildungen bei uns

Welche Angebote in Haus Neuland sind förderfähig?

Den Bildungsscheck NRW 2.0 kannst du bei Haus Neuland für viele berufliche Weiterbildungen einsetzen. Dazu zählen unter anderem:

  • Berufliche Fachkunde: Fortbildungen, die dein Fachwissen aktualisieren.
  • Pädagogische Fachkräfte: Spezialisierte Seminare, z. B. für den Kita-Bereich.
  • Methoden- & Sozialkompetenz: Kurse zu Kommunikation, Konfliktlösung oder Projektmanagement (jetzt ausdrücklich förderfähig!).

So prüfst du selbst, ob dein Seminar passt: Du musst uns nicht extra fragen – orientiere dich einfach an dieser Faustregel: Dient das Seminar deiner beruflichen Kompetenzentwicklung oder dem Erhalt deiner Beschäftigungsfähigkeit? Dann ist es im Sinne des Bildungsschecks förderfähig.

Alle Details schwarz auf weiß: Lade dir hier das offizielle Merkblatt herunter, um alle Förderkriterien im Detail nachzulesen

Wichtig – Was ist ausgeschlossen? Angebote, die vorrangig der Erholung, der Gesundheitsprävention, der Unterhaltung oder der privaten Haushaltsführung dienen, können nicht über den Bildungsscheck abgerechnet werden

Weiterbildungen mit Bildungsscheck NRW

Der Ablauf kurz erklärt

So löst du den Bildungsscheck in Haus Neuland ein

Der Weg zur geförderten Weiterbildung ist unkompliziert:

  1. Vor dem Start: Registriere dich im ESF-Onlineportal und lege deinen Antrag an.
    Wichtig: Das muss zwingend spätestens einen Tag vor Kursbeginn passieren!
  2. Bei uns in Haus Neuland: Du nimmst entspannt an deinem Seminar teil. Bitte bringe das im Förderprotal zur Verfügung gestellte Teilnahmeformular zu Beginn des Seminars mit oder sende es im Vorfeld an s.jostameling(at)haus-neuland.de. Wir füllen dir das notwendige Teilnahmeformular aus. Unsere Rechnung erhältst du dann digital und ganz bequem im Anschluss an die Veranstaltung.
  3. Geld zurückbekommen: Lade nach dem Seminar einfach drei Dinge im Portal hoch: das Teilnahmeformular, unsere Rechnung und deinen Steuerbescheid, falls du das im Vorfeld nicht bereits gemacht hast. Die zuständige Bezirksregierung prüft alles und überweist dir die 50% (maximal 500 €) direkt auf dein Konto.

Gute Gründe für Haus Neuland

Warum deine Weiterbildung bei Haus Neuland gut aufgehoben ist

Haus Neuland ist seit vielen Jahren ein anerkannter Ort für politische, berufliche und gesellschaftliche Weiterbildung. Unsere Seminare verbinden fachliche Qualität mit persönlicher Atmosphäre und einem Lernumfeld, das Austausch und Entwicklung ermöglicht.

Bei uns findest du:

  • erfahrene Referent:innen
  • praxisnahe und aktuelle Themen
  • einen Ort zum Lernen, Nachdenken und Vernetzen

Gerne beraten wir dich persönlich zu passenden Weiterbildungen und Fördermöglichkeiten.

Förderfähige Weiterbildungsbereiche mit Bildungsscheck NRW

Wähle den passenden Weiterbildungsbereich und erfahre, welche Angebote in Haus Neuland aktuell mit dem Bildungsscheck NRW gefördert werden können.

Kita-Seminare

Für pädagogische Fachkräfte

Berufliche Weiterbildungen für Erzieher:innen und pädagogische Fachkräfte – praxisnah, anerkannt und in vielen Fällen mit dem Bildungsscheck NRW förderfähig.

Kita-Seminarreihen & Qualifizierungen

Mehrteilige Weiterbildungen mit Abschluss

Umfangreiche Qualifizierungsangebote und Seminarreihen für pädagogische Fachkräfte. Je nach Format können auch diese Angebote mit dem Bildungsscheck NRW gefördert werden.

Berufliche Fortbildungen

Für unterschiedliche Berufsgruppen

Weiterbildungen für Menschen aus unterschiedlichen Berufsfeldern, die ihre fachlichen, methodischen oder persönlichen Kompetenzen erweitern möchten – häufig förderfähig mit dem Bildungsscheck NRW.

Neugierig geworden?

Hier findest du alle Bildungsurlaube für politisch Interessierte in Haus Neuland auf einen Blick!

Seminare anzeigen

Noch Fragen? Wir sind für dich da!

Kontaktiere uns gerne per Telefon oder per E-Mail. 
Unser Team steht dir für alle Fragen zur Verfügung und hilft dir gerne weiter.

Häufige Fragen zum Bildungsscheck NRW

Wer hat Anspruch auf den Bildungsscheck NRW 2.0?

Der Bildungsscheck NRW 2.0 unterstützt die berufliche Weiterbildung mit einem Zuschuss von 50 % (max. 500 €). Er richtet sich gezielt an:

  • Beschäftigte
  • Berufsrückkehrende (nach einer Auszeit)

Die Voraussetzungen: Um den Scheck zu erhalten, musst du deinen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben. Zudem darf dein zu versteuerndes Jahreseinkommen maximal 50.000 € (bei Alleinstehenden) bzw. 100.000 € (bei Ehepaaren) betragen.

So funktioniert’s: Die Prüfung erfolgt nicht mehr in einer Beratungsstelle, sondern direkt über einen Online-Antrag. Du benötigst dafür lediglich deinen Einkommensteuerbescheid (max. 2 Jahre alt) als Nachweis.

Wie oft kann ich den Bildungsscheck NRW nutzen?

Du kannst den Bildungsscheck 2.0 genau einmal im Kalenderjahr beantragen.

Voraussetzung dafür ist, dass du zum Zeitpunkt des Antrags:

  • Deinen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen hast.
  • Die Einkommensgrenzen (max. 50.000 € bzw. 100.000 € bei Zusammenveranlagung) einhältst.

Wie hoch ist die Förderung durch den Bildungsscheck NRW?

Der Bildungsscheck 2.0 gewährt einen Zuschuss zu den Ausgaben für deine berufliche Weiterbildung.

Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt dabei – finanziert durch Mittel der Europäischen Union – 50 % der Kurskosten (maximal 500 Euro).

Muss ich den Bildungsscheck vor der Anmeldung beantragen?

Wichtig: Du musst deinen Antrag zwingend vor Beginn der Weiterbildung (spätestens einen Tag vor dem Start) im Online-Portal stellen.

Eine vorherige Kursanmeldung bei Haus Neuland ist erlaubt, aber der Online-Antrag darf auf keinen Fall erst nach dem ersten Kurstag erfolgen – eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

Wo beantrage ich den Bildungsscheck NRW 2.0?

Die Beantragung erfolgt jetzt digital. Du stellst den Antrag direkt online über das Förderportal des Landes.

Das musst du im Online-Antrag tun:

  • Du musst kurz erläutern, welchem beruflichen Ziel die Weiterbildung dient (z. B. Erwerb eines Abschlusses oder Erweiterung von Fachwissen).
  • Du bestätigst selbstständig, dass du die Voraussetzungen erfüllst und keine andere Förderung für denselben Kurs in Anspruch nimmst.

Eine persönliche Vorsprache bei einer Beratungsstelle ist für den Erhalt des Schecks nicht mehr erforderlich.

Sind alle Weiterbildungen in Haus Neuland förderfähig?

Nein. Der Bildungsscheck ist zweckgebunden für deine berufliche Entwicklung.

Gefördert werden: Seminare, die Fachwissen vermitteln oder deine sozialen und methodischen Kompetenzen stärken (z. B. Projektmanagement, Kommunikation, Konfliktlösung).

Nicht gefördert werden:

  • Angebote, die primär der Erholung, der Gesundheitsprävention oder der Unterhaltung dienen.
  • Der Besuch von Kongressen, Messen oder Fachtagungen.
  • Gesetzliche Pflichtschulungen, deren Kosten dein Arbeitgeber tragen muss.

Eine Übersicht der geförderten Seminare haben wir - nach Kategorien aufgeteilt - hier aufgelistet: alle mit dem Bildungsscheck NRW 2.0 förderfähigen Seminare

Kann ich den Bildungsscheck auch für Kita-Seminare oder berufliche Fortbildungen nutzen?

Ja. Der Bildungsscheck 2.0 fördert gezielt Angebote, die deiner beruflichen Kompetenzentwicklung dienen.

Dazu zählen fast alle Seminare, die im Kontext deiner aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit stehen, zum Beispiel:

  • Fachliche Qualifikationen: Erweiterung von beruflichem Wissen und Fachkunde (z. B. pädagogische Ansätze).
  • Soziale & methodische Kompetenzen: Themen wie „Kommunikation im Unternehmen“, „Konfliktlösung“, „Moderation von Teamsitzungen“ oder „Projektmanagement“.

Eine Übersicht der geförderten Seminare haben wir - nach Kategorien aufgeteilt - hier aufgelistet: alle mit dem Bildungsscheck NRW 2.0 förderfähigen Seminare

Was passiert, wenn ich ein Seminar absagen muss?

Bitte informiere uns sofort schriftlich, falls du nicht teilnehmen kannst.

Wichtig für deine Planung: Der Bildungsscheck NRW fördert ausschließlich durchgeführte Bildungsmaßnahmen, die deiner Kompetenzentwicklung dienen. Das bedeutet: Stornogebühren oder Ausfallkosten sind nicht förderfähig.

Sollten durch eine kurzfristige Absage Stornokosten gemäß unseren AGB anfallen, musst du diese in voller Höhe selbst tragen. Eine Erstattung durch das Land ist in diesem Fall ausgeschlossen.

Kann ich mehrere Bildungsschecks für ein Seminar einsetzen?

Nein. Du kannst den Bildungsscheck 2.0 nur einmal im Kalenderjahr beantragen.

Das bedeutet:

  • Ein „Ansammeln“ von Schecks über mehrere Jahre ist nicht möglich.
  • Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen für dieselbe Weiterbildung ist ebenfalls ausgeschlossen.

Übernimmt der Bildungsscheck auch Reise- oder Übernachtungskosten?

Nein. Der Bildungsscheck NRW dient ausschließlich als Zuschuss zu den Ausgaben für die berufliche Weiterbildung (Seminargebühren).

Nicht gefördert werden:

  • An- und Abreisekosten
  • Übernachtungskosten im Haus Neuland
  • Verpflegungspauschalen

Diese Kosten sind – unabhängig von der Förderung des Seminars – in voller Höhe selbst zu tragen.

Sabrina Jostameling

Fachbereichsleiterin Berufliche Erwachsenenbildung

s.jostameling(at)­haus-neuland.de
fon: 05205 9126-22

Eine telefonische Beratung zu inhaltlichen Fragen ist vorzugsweise wochentags von 13:30–15:30 Uhr möglich.

Silke Maaß

Seminarmanagement

buchungszentrale(at)haus-neuland.de
fon: 05205 9126-30

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