
Deine Weiterbildung gezielt fördern lassen
Förderung für deine Weiterbildung

Weiterbildung kostet Zeit, Energie – und oft auch Geld. Mit dem Bildungsscheck NRW 2.0 unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen dich dabei, beruflich am Ball zu bleiben und dich gezielt weiterzuqualifizieren.
Wenn du in NRW lebst, kannst du dir unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Kosten für deine Weiterbildung fördern lassen – auch für viele Angebote in Haus Neuland.
Auf dieser Seite erfährst du, was der Bildungsscheck NRW 2.0 ist, wer ihn nutzen kann und wie du ihn für deine Weiterbildung bei uns einlöst.

Schnell und kompakt
Der Bildungsscheck 2.0 ist ein Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen, das durch Mittel der Europäischen Union kofinanziert wird.
Das Ziel: Er unterstützt gezielt Beschäftigte und Berufsrückkehrende dabei, ihre berufliche Beschäftigungsfähigkeit durch lebensbegleitendes Lernen zu sichern und zu verbessern.
Das Land übernimmt dabei einen Zuschuss zu den Ausgaben für deine berufliche Weiterbildung. So wird es für dich günstiger, neue Kompetenzen zu erwerben oder Fachwissen zu vertiefen.
Wichtig: Du musst den Bildungsscheck zwingend vor Beginn der Weiterbildung beantragen. Eine nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen.

Für wen ist die Förderung gedacht?
Der Bildungsscheck 2.0 unterstützt dich dabei, beruflich am Ball zu bleiben. Du bist förderberechtigt, wenn folgende Punkte auf dich zutreffen:
Wichtig für den Antrag: Du kannst den Scheck einmal pro Kalenderjahr beantragen. Die Prüfung geht ganz einfach über den offiziellen Online-Antrag – halte dafür am besten direkt deinen Steuerbescheid bereit.

Berufliche Kompetenzentwicklung
Der Fokus der Förderung liegt ganz klar auf deiner beruflichen Kompetenzentwicklung. Entscheidend ist, dass die gewählte Weiterbildung dich in deiner aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit voranbringt.
Besonders interessant für dich:

Förderhöhe auf einen Blick
Mit dem Bildungsscheck 2.0 unterstützt dich das Land Nordrhein-Westfalen – kofinanziert durch die Europäische Union – ganz konkret bei deinen Weiterbildungskosten.
Wichtig & Fristen: Du musst den Bildungsscheck zwingend vor Beginn der Weiterbildung online beantragen. Das bedeutet: Du kannst dich bereits jetzt für dein Seminar in Haus Neuland anmelden – dein Online-Antrag für die Förderung muss jedoch spätestens einen Tag vor dem ersten Kurstag erfolgen. Eine rückwirkende Förderung nach Start des Seminars ist nicht möglich.

Förderfähige Weiterbildungen bei uns
Den Bildungsscheck NRW 2.0 kannst du bei Haus Neuland für viele berufliche Weiterbildungen einsetzen. Dazu zählen unter anderem:
So prüfst du selbst, ob dein Seminar passt: Du musst uns nicht extra fragen – orientiere dich einfach an dieser Faustregel: Dient das Seminar deiner beruflichen Kompetenzentwicklung oder dem Erhalt deiner Beschäftigungsfähigkeit? Dann ist es im Sinne des Bildungsschecks förderfähig.
Alle Details schwarz auf weiß: Lade dir hier das offizielle Merkblatt herunter, um alle Förderkriterien im Detail nachzulesen
Wichtig – Was ist ausgeschlossen? Angebote, die vorrangig der Erholung, der Gesundheitsprävention, der Unterhaltung oder der privaten Haushaltsführung dienen, können nicht über den Bildungsscheck abgerechnet werden

Der Ablauf kurz erklärt
Der Weg zur geförderten Weiterbildung ist unkompliziert:

Gute Gründe für Haus Neuland
Haus Neuland ist seit vielen Jahren ein anerkannter Ort für politische, berufliche und gesellschaftliche Weiterbildung. Unsere Seminare verbinden fachliche Qualität mit persönlicher Atmosphäre und einem Lernumfeld, das Austausch und Entwicklung ermöglicht.
Bei uns findest du:
Gerne beraten wir dich persönlich zu passenden Weiterbildungen und Fördermöglichkeiten.
Wähle den passenden Weiterbildungsbereich und erfahre, welche Angebote in Haus Neuland aktuell mit dem Bildungsscheck NRW gefördert werden können.
Berufliche Weiterbildungen für Erzieher:innen und pädagogische Fachkräfte – praxisnah, anerkannt und in vielen Fällen mit dem Bildungsscheck NRW förderfähig.
Umfangreiche Qualifizierungsangebote und Seminarreihen für pädagogische Fachkräfte. Je nach Format können auch diese Angebote mit dem Bildungsscheck NRW gefördert werden.
Weiterbildungen für Menschen aus unterschiedlichen Berufsfeldern, die ihre fachlichen, methodischen oder persönlichen Kompetenzen erweitern möchten – häufig förderfähig mit dem Bildungsscheck NRW.
Hier findest du alle Bildungsurlaube für politisch Interessierte in Haus Neuland auf einen Blick!
Kontaktiere uns gerne per Telefon oder per E-Mail.
Unser Team steht dir für alle Fragen zur Verfügung und hilft dir gerne weiter.
Der Bildungsscheck NRW 2.0 unterstützt die berufliche Weiterbildung mit einem Zuschuss von 50 % (max. 500 €). Er richtet sich gezielt an:
Die Voraussetzungen: Um den Scheck zu erhalten, musst du deinen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben. Zudem darf dein zu versteuerndes Jahreseinkommen maximal 50.000 € (bei Alleinstehenden) bzw. 100.000 € (bei Ehepaaren) betragen.
So funktioniert’s: Die Prüfung erfolgt nicht mehr in einer Beratungsstelle, sondern direkt über einen Online-Antrag. Du benötigst dafür lediglich deinen Einkommensteuerbescheid (max. 2 Jahre alt) als Nachweis.
Du kannst den Bildungsscheck 2.0 genau einmal im Kalenderjahr beantragen.
Voraussetzung dafür ist, dass du zum Zeitpunkt des Antrags:
Der Bildungsscheck 2.0 gewährt einen Zuschuss zu den Ausgaben für deine berufliche Weiterbildung.
Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt dabei – finanziert durch Mittel der Europäischen Union – 50 % der Kurskosten (maximal 500 Euro).
Wichtig: Du musst deinen Antrag zwingend vor Beginn der Weiterbildung (spätestens einen Tag vor dem Start) im Online-Portal stellen.
Eine vorherige Kursanmeldung bei Haus Neuland ist erlaubt, aber der Online-Antrag darf auf keinen Fall erst nach dem ersten Kurstag erfolgen – eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
Die Beantragung erfolgt jetzt digital. Du stellst den Antrag direkt online über das Förderportal des Landes.
Das musst du im Online-Antrag tun:
Eine persönliche Vorsprache bei einer Beratungsstelle ist für den Erhalt des Schecks nicht mehr erforderlich.
Nein. Der Bildungsscheck ist zweckgebunden für deine berufliche Entwicklung.
Gefördert werden: Seminare, die Fachwissen vermitteln oder deine sozialen und methodischen Kompetenzen stärken (z. B. Projektmanagement, Kommunikation, Konfliktlösung).
Nicht gefördert werden:
Eine Übersicht der geförderten Seminare haben wir - nach Kategorien aufgeteilt - hier aufgelistet: alle mit dem Bildungsscheck NRW 2.0 förderfähigen Seminare
Ja. Der Bildungsscheck 2.0 fördert gezielt Angebote, die deiner beruflichen Kompetenzentwicklung dienen.
Dazu zählen fast alle Seminare, die im Kontext deiner aktuellen oder zukünftigen Tätigkeit stehen, zum Beispiel:
Eine Übersicht der geförderten Seminare haben wir - nach Kategorien aufgeteilt - hier aufgelistet: alle mit dem Bildungsscheck NRW 2.0 förderfähigen Seminare
Bitte informiere uns sofort schriftlich, falls du nicht teilnehmen kannst.
Wichtig für deine Planung: Der Bildungsscheck NRW fördert ausschließlich durchgeführte Bildungsmaßnahmen, die deiner Kompetenzentwicklung dienen. Das bedeutet: Stornogebühren oder Ausfallkosten sind nicht förderfähig.
Sollten durch eine kurzfristige Absage Stornokosten gemäß unseren AGB anfallen, musst du diese in voller Höhe selbst tragen. Eine Erstattung durch das Land ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Nein. Du kannst den Bildungsscheck 2.0 nur einmal im Kalenderjahr beantragen.
Das bedeutet:
Nein. Der Bildungsscheck NRW dient ausschließlich als Zuschuss zu den Ausgaben für die berufliche Weiterbildung (Seminargebühren).
Nicht gefördert werden:
Diese Kosten sind – unabhängig von der Förderung des Seminars – in voller Höhe selbst zu tragen.

Fachbereichsleiterin Berufliche Erwachsenenbildung
s.jostameling(at)haus-neuland.de
fon: 05205 9126-22
Eine telefonische Beratung zu inhaltlichen Fragen ist vorzugsweise wochentags von 13:30–15:30 Uhr möglich.

Seminarmanagement
buchungszentrale(at)haus-neuland.de
fon: 05205 9126-30