
Beschwerdeverfahren (nicht nur für Kinder) in der Kita umsetzen
Datum: Mo., 28.09.2026 12:00 - Di., 29.09.2026 17:00
Belegungscode: 49930
Mit einer Beschwerde bringe ich zum Ausdruck, dass ich mit etwas nicht einverstanden bin oder etwas anders ist, als ich es erwartet habe. Ich bin beispielsweise enttäuscht von einer Situation oder dem Verhalten einer Person und ich möchte mit meiner Unmutsbekundung darauf aufmerksam machen, weil ich hoffe, dass meine Beschwerde gehört wird und sich dadurch etwas positiv für mich verändert.
Auch Kinder haben das Recht, Beschwerden zu äußern und Anspruch darauf, dass ihre Beschwerden gehört und adäquat behandelt werden. (vgl. §45 Abs. 2, S. 3 SGB VIII in Kapitel V) Denn die Möglichkeit zur Beschwerde ist ein wichtiges Element der Beteiligung und zugleich ein wichtiger Prüfstein für die Einlösung der Beteiligungsrechte. Sie ist als fester Bestandteil der Organisationsstruktur zu installieren und mit einfachem Zugang für die Kinder und Jugendliche auszugestalten.“ (vgl. Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter 2012, S. 35)
Erwachsene sind in der Lage Beschwerden in Situationen zu äußern und zu formulieren, welche Form der Veränderung sie sich wünschen würden, damit der Grund für die Beschwerde ausgeräumt wird.
Beschwerden von Kindern erfolgen vielfach nonverbal und indirekt und müssen von den erwachsenen Begleitpersonen erst entschlüsselt werden. Doch wie sieht es mit den Beschwerden von Kolleg:innen oder Eltern aus? Wie offen ist das Team generell für Beschwerden? Welche Möglichkeiten der Beschwerdeäußerung gibt es in den Einrichtungen? Gibt es eine systematische und strukturierte Vorgehensweise im Umgang mit Beschwerden?
Für Beschwerdeverfahren gilt: Information, Transparenz und Nachvollziehbarkeit durch Dokumentation für alle Beteiligten. Dabei ist eine offene und wertschätzende dialogische Haltung der pädagogischen Fachkräfte die Voraussetzung für eine fehlerfreundliche Beschwerdekultur.
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