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Rechtliches

AGB

Wichtig zu wissen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Haus Neuland e.V. (Einzelgäste)

Stand: 16.03.2026 | als PDF herunterladen 

Anmeldung

Die Seminare von Haus Neuland stehen dir im Rahmen der verfügbaren Plätze offen. Bitte prüfe vor deiner Anmeldung, ob das gewählte Seminar zu deiner Zielgruppe passt. Bist du minderjährig, muss deine Anmeldung von deinen gesetzlichen Vertretern genehmigt werden. Eine Ausnahme bilden Seminare für Auszubildende und Schüler:innen – hier bleibt die Aufsichtspflicht beim anmeldenden Unternehmen oder der Schule, die für eine geeignete Begleitperson sorgen müssen. Deine Anmeldung erfolgt online und ist verbindlich. Du erhältst umgehend eine Bestätigung per E-Mail. Schau bitte auch in deinem Spam-Ordner nach, falls du keine Anmeldebestätigung findest.

Das Vertragsverhältnis bezeichnen wir im Folgenden als Seminarvertrag. Ein Seminarvertrag kommt nicht zustande, wenn gegen dich ein Hausverbot besteht.

Absage von Seminaren

Bitte habe Verständnis dafür, dass wir Seminare beispielsweise bei zu geringer Teilnehmerzahl (spätestens zwei Wochen vor Beginn) absagen können. Wir informieren dich in jedem Fall so früh wie möglich darüber.

Wird ein Seminar wegen zu wenigen Anmeldungen oder durch den Ausfall einer Dozentin oder eines Dozenten abgesagt, bieten wir dir einen Ersatztermin oder – nach Absprache – eine Umbuchung auf ein gleichwertiges Seminar an. Deine Anmeldung bleibt dabei bestehen.

Muss ein Seminar etwa wegen höherer Gewalt oder Wasserschäden abgesagt werden, entfällt dein Teilnahmebeitrag vollständig. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Programmänderungen behalten wir uns ausdrücklich vor, solange der Gesamtcharakter der Veranstaltung erhalten bleibt. Ein Wechsel der Dozent:innen, geringfügige Änderungen im Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Veranstaltungsortes berechtigen dich nicht zu einer Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag.

Brandschutz

Aus Sicherheitsgründen ist es dir untersagt, im Haus Neuland offenes Feuer wie Kerzen, Teelichter oder Wunderkerzen zu entzünden. Im gesamten Haus dürfen nur technisch einwandfreie Geräte angeschlossen werden.

Datenerhebung und Datenschutz

Unsere Bildungsangebote werden durch öffentliche Gelder gefördert. Um den sachgerechten Einsatz dieser Mittel nachzuweisen, verlangen die Fördermittelgeber:innen Nachweise wie personenbezogene Daten und teilweise das Ausfüllen von Fragebögen. Wenn du diese Daten nicht bereitstellen möchtest, kannst du leider nicht an unseren Seminaren teilnehmen.

Welche Daten wir erheben, findest du in unserer Datenschutzerklärung auf unserer Website: www.haus-neuland.de/datenschutz.

Deine personenbezogenen Daten verwenden wir nur zur Beantwortung deiner Anfragen, zur Abwicklung von Verträgen, zur Erfüllung unserer Nachweispflichten gegenüber Fördermittelgeber:innen und für die technische Administration. Du kannst uns schriftlich kontaktieren, wenn du wissen möchtest, welche Daten von dir gespeichert sind.

Bitte beachte, dass die Datenübertragung im Internet Sicherheitslücken aufweisen kann und ein vollständiger Schutz vor dem Zugriff Dritter nicht möglich ist.

Wenn wir deine Daten für einen Zweck nutzen möchten, der deine Einwilligung erfordert, holen wir diese immer ausdrücklich ein und dokumentieren sie gemäß den Datenschutzvorschriften. Du kannst deine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Ein einfacher Hinweis an uns genügt.

Getränke

In unseren Kaffee-Lounges kannst du wählen: Cappuccino, Milchkaffee, Espresso … oder du erfrischst dich mit kostenlosem Wasser aus unserer eigenen Quelle – die Wasserspender findest du im Foyer und in der Küche. Weitere Getränke bekommst du an der Rezeption, in der Bar oder am Automaten.

Eigene Getränke oder Speisen dürfen in den öffentlichen Bereichen unseres Hauses nicht mitgebracht oder verzehrt werden. Bei Verstoß berechnen wir eine zusätzliche Gebühr.

Hausordnung

Während deines Aufenthalts im Haus Neuland gilt unsere jeweils aktuelle Hausordnung. Diese findest du am Empfang ausgehängt sowie auf unserer Website: www.haus-neuland.de/hausordnung-haus-neuland.

Haftung

Deine Teilnahme an unseren Seminaren und dein Aufenthalt im Haus Neuland erfolgen auf eigene Verantwortung. Haus Neuland e.V. übernimmt darüber hinaus keine Haftung für Personen- oder Vermögensschäden bei An- und Abreise, während des Aufenthalts oder bei Ausflügen und Exkursionen – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen.

Für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl deiner mitgebrachten Sachen oder Wertsachen haften wir nicht. Zurückgelassenes Eigentum bewahren wir vier Wochen lang auf und senden es dir auf Wunsch auf deine Kosten und dein Risiko zu.

Für verlorene Schlüssel berechnen wir 50,- € pro Stück. Entsteht durch Verschmutzung oder Zigarettenrauch ein erhöhter Reinigungsaufwand, stellen wir dir diesen in Rechnung.

Das Laden von E-Bike-Akkus im Zimmer ist nicht erlaubt, sondern nur – nach vorheriger Anmeldung an der Rezeption – im Fahrradraum. Das Laden von E-Fahrzeugen ist nur nach Anmeldung und gegen Gebühr an der Rezeption möglich.

Bei einem Brand übernimmt Haus Neuland e.V. keine Haftung und behält sich vor, den Schadenverursacher in Regress zu nehmen.

Ist uns die Durchführung der vertraglichen Leistungen durch höhere Gewalt (z.B. Epidemie, Unwetter, Brand, Streik usw.) nicht möglich, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

Kündigung von Seminarverträgen

Wir können deinen Seminarvertrag fristlos und mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn du dich trotz Abmahnung nicht an einen sachlichen Diskurs hältst, gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, die Hausordnung oder Gesetze verstößt. In diesem Fall können wir auch ein Hausverbot aussprechen. Dein Teilnahmebeitrag wird dann nicht – auch nicht anteilig – zurückerstattet.

Nutzung von Abbildungen

Mit der Teilnahme an unseren Veranstaltungen willigst du in die Aufnahme, Speicherung und Veröffentlichung von Fotos ein, die von dir im Rahmen der Veranstaltung gemacht werden. Diese Einwilligung erfolgt gemäß § 22 KunstUrhG. Du kannst dieser Einwilligung formlos und schriftlich widersprechen. Natürlich fragen wir dich, bevor wir fotografieren.

Online-Streitbeilegung (OS)

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Diese findest du unter: https://webgate.ec.europa.eu/odr/

Stornierungsbedingungen

Jede Art von Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Du kannst deine Anmeldung jederzeit im Kundenportal stornieren.

Bei einem Rücktritt von der Anmeldung kannst du eine Person benennen, die deinen Platz einnimmt. Sollte dies nicht möglich sein, gelten folgende Regelungen:

  • Bis 60 Tage vor Seminarbeginn: kostenfrei
  • 59 bis 1 Kalendertage vor Seminarbeginn: 50 %
  • Am Tag des Seminarbeginns oder bei Fernbleiben: Erfolgt die Abmeldung erst am Tag des Seminarbeginns oder bleibst du dem Seminar ohne Abmeldung fern, erfolgt keine Kostenerstattung.
  • Hast du Bildungsurlaub oder Sonderurlaub für Beamt:innen beantragt und dein:e Arbeitgeber:in verweigert dir die Freistellung, verzichten wir innerhalb der ersten vier Wochen nach deiner Anmeldung auf das Erheben der Stornogebühr.

Zur Minderung deines finanziellen Risikos kannst du eine Seminarversicherung abschließen.

Teilnahmebeiträge

Die Teilnahmebeiträge beinhalten alle Kosten pro Person für Unterkunft, Vollverpflegung und Seminarprogramm. Wenn du ohne Übernachtung buchst, ist das Frühstück nicht inklusive; bei Seminaren ohne Abendeinheit gilt das auch für das Abendessen. Nimmst du einzelne Leistungen nicht in Anspruch, gibt es keine Kostenreduzierung. Der Beitrag wird mit dem Leistungsdatum fällig. Du erhältst von uns eine Rechnung.

Übernachtung

Wenn du eine Übernachtung gebucht hast, steht dein Zimmer spätestens ab 14:30 Uhr für dich bereit. Am Abreisetag musst du das Zimmer bis 9:00 Uhr (am Wochenende bis 9:30 Uhr) verlassen.

Um auf verschiedene Gruppenwünsche eingehen zu können, behalten wir uns vor, dir nach Absprache und im Ausnahmefall eine andere, gleichwertige Unterkunft als vereinbart anzubieten (gegebenenfalls auch in einer benachbarten Bildungsstätte oder einem Hotel).

Hast du im Zusammenhang mit deiner Seminaranmeldung ein Doppelzimmer gebucht und findet sich keine zweite Person, stellen wir dir den Einzelzimmerpreis in Rechnung.

Urheberrecht an Arbeitsunterlagen

Erhältst du Unterlagen, Skripte oder andere Arbeitsmaterialien, dann sind diese urheberrechtlich geschützt. Ohne ausdrückliche Genehmigung der Autor:innen darfst du sie weder ganz noch teilweise kopieren, verbreiten oder öffentlich zugänglich machen. Seminarunterlagen erhältst du ausschließlich zur eigenen Verwendung und zur Nachbereitung der Seminarinhalte.

WLAN

Wir bemühen uns, dir ein leistungsfähiges WLAN-Netz bereitzustellen. Die Bereitstellung richtet sich nach unseren technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Es besteht kein Anspruch auf Zugang, störungs- oder unterbrechungsfreie Nutzung oder bestimmte Übertragungsgeschwindigkeiten oder Mindestbandbreiten. Auch die Art und Weise des Zugangs ist nicht garantiert.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Regelung dieser Bedingungen und weiteren Absprachen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Die Vertragspartner:innen sind verpflichtet, die unwirksame Regelung durch eine möglichst gleichwertige Ersatzregelung zu ersetzen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Haus Neuland e.V. (Gruppen)

Stand: 10.07.2025 | als PDF herunterladen

Vertragsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Inhalt der zwischen Haus Neuland e.V. und dem:der Kund:in geschlossenen Verträge. Sie gelten für sämtliche Leistungen von Haus Neuland e.V.: für die Verpflegung, die Überlassung von Gästezimmern, Seminarräumen, sowie anderen Räumlichkeiten, die Überlassung von Seminarmaterialien und -technik und für die Erbringung von Dienstleistungen. Dies gilt sowohl für die Unterbringung im Stammhaus Neuland als auch für die Unterbringung in der Dependance Lila Haus.

Ihre Buchung wird für uns verbindlich, wenn Sie uns den Belegungsvertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterschrieben zurückgeschickt haben. Kund:in ist in jedem Fall die Person, die den Vertrag unterzeichnet. Sie trägt dafür Sorge, dass ihre Mitreisenden, Beschäftigten, Vertreter:innen, Referent:innen, Teilnehmenden und Gehilfen über die Bedingungen des Aufenthalts informiert sind. Kundenseitig ist eine feste Ansprechperson zu benennen, die die Gruppe vor Ort in Haus Neuland betreut.

Aufenthalte von Minderjährigen sind nur in Begleitung von veranstaltereigenen Aufsichtspersonen möglich. Bei Seminaren für Auszubildende und Schüler:innen verbleibt die Aufsichtspflicht beim anmeldenden Unternehmen bzw. der Schule und ist durch eine qualifizierte Begleitperson sicherzustellen. Die Aufsichtspersonen sind auch für die ordnungsgemäße Nutzung von Seminarräumen, Freizeiträumen und Gästezimmern, die Einhaltung des Rauchverbots sowie die Einhaltung der Nachtruhe durch die Teilnehmenden ihrer Gruppe zuständig.

Der:die Kund:in hat sich die notwendigen behördlichen Erlaubnisse für eine Veranstaltung rechtzeitig und auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm:ihr obliegt die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Auflagen und sonstiger Vorschriften.

Stornobedingungen

Jegliche Art von Stornierung muss schriftlich erfolgen. Im Fall der Annullierung durch die:den Kund:in ist diese:r verpflichtet, den folgenden Anteil der Preise der von ihm:ihr bestellten Zimmer und Dienstleistungen zu tragen, soweit er:sie nicht einen geringeren Schaden für Haus Neuland e.V. nachweisen kann:

Bei einer Absage der gesamten Veranstaltung gelten folgende Stornobedingungen:

  • Eine Stornierung ist bis 180 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei.

  • 179 bis 60 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 20 % des vereinbarten Gesamtpreises

  • 59 bis 15 Kalendertage vor Anreisetag: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises

  • 14 bis 2 Kalendertage vor Anreisetag: 80 % des vereinbarten Gesamtpreises

  • Bei Eintagesveranstaltungen kann bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei storniert werden.

  • Erfolgt die Absage erst am Vortag oder am Tag der Veranstaltung oder brechen Sie Ihren Aufenthalt während der Buchungszeit ab, stellen wir Ihnen den vereinbarten Gesamtpreis vollständig in Rechnung.

Eine Reduzierung des Leistungsvolumens um bis zu 10 % (z.B. durch die Verringerung der Teilnehmendenzahl oder die Abbestellung von einzelnen Räumen und zusätzlicher Technik) ist bis einen Tag vor Beginn einer Veranstaltung kostenfrei möglich, wenn dies schriftlich erfolgt (per E-Mail, Fax oder Brief).

Kommen mehr Teilnehmende als vereinbart oder werden mehr Leistungen abgefordert als vertraglich vereinbart, wird entsprechend der tatsächlich erbrachten Leistung abgerechnet.

Kündigung

Haus Neuland e.V. kann den geschlossenen Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Inanspruchnahme unserer Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Haus Neuland e.V. in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies unserem Verantwortungs- bzw. Organisationsbereich zuzurechnen ist.

Haus Neuland e.V. kann ferner den geschlossenen Vertrag mit vorheriger Abmahnung ohne weitere Frist kündigen, wenn Mitglieder der:des Kund:in durch ihr Handeln oder Äußerungen gegen die Grundwerte des Grundgesetzes verstoßen oder die Grund- und unveräußerlichen Menschenrechte, die Gleichwertigkeit aller Menschen und die Werte des friedlichen Zusammenlebens in Frage stellen.

Die Kündigung begründet keinen Anspruch der:des Kund:in auf Schadenersatz.

Belegung

Am Anreisetag stehen die gebuchten Zimmer ab 14:30 Uhr (Stammhaus Neuland) und ab 14:00 Uhr (Dependance Lila Haus) zur Verfügung. Am Abreisetag müssen die Zimmer bis 9:00 Uhr (Stammhaus Neuland) und 10:00 Uhr (Dependance Lila Haus) geräumt sein. Eine Parallelbelegung des Hauses bleibt vorbehalten. Um unterschiedliche Gruppenwünsche berücksichtigen zu können, behalten wir uns vor, in Ausnahmefällen eine andere, gleichwertige Unterbringung (evtl. auch in einer benachbarten Bildungsstätte bzw. einem Hotel) oder andere, gleichwertige Seminarräume als vereinbart anzubieten. Haben Sie eine Tagungspauschale gebucht, ist ein der Gruppengröße angemessener Tagungsraum inklusive (orientiert an dem Richtwert 3 qm Flächenbedarf pro Person). Sollten Sie einen größeren und/oder einen weiteren Seminarraum benötigen, informieren Sie uns bitte. Den Aufpreis für diese Zusatzleistung stellen wir Ihnen entsprechend in Rechnung.

Bei Buchung unseres Lila Hauses stellen wir Ihnen die Bettwäsche kostenlos zur Verfügung. Ein Handtuchpaket stellen wir Ihnen gegen einen Aufpreis zur Verfügung.

Hausordnung

Die Einhaltung der Hausordnung wird hiermit vereinbart. Sie hängt in den Gebäuden in der jeweils gültigen Fassung aus und ist online einsehbar:

Datenerhebung und Datenschutz

Personenbezogene Daten verwenden wir nur zur Beantwortung Ihrer Anfragen, zur Abwicklung mit Ihnen geschlossener Verträge, für die Erbringung unserer Nachweispflichten gegenüber dem:der Zuwendungsgeber:in und für die technische Administration. Auf schriftliche Anfrage informieren wir Sie gern über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Welche Daten wir erheben, erfahren Sie auch in der Datenschutzerklärung auf der Website von Haus Neuland.  

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Soweit wir Daten für einen Zweck nutzen, der Ihre Einwilligung erfordert, werden wir Sie stets um Ihr ausdrückliches Einverständnis bitten und Ihre Einwilligung gemäß den datenschutzrechtlichen Vorschriften protokollieren. Sie können Ihr einmal gegebenes Einverständnis jederzeit mit. Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zum Widerruf einer Einwilligung genügt eine einfache Nachricht an uns.

Tagungsorganisation

Gegen eine entsprechende Gebühr übernehmen wir für Sie das Anmeldewesen und die Teilnehmenden-Verwaltung für Ihre Veranstaltung sowie weitere organisatorische Aufgaben im Rahmen der Tagungsorganisation.

Nutzung von Abbildungen, Urheberrechte

Die Verwendung der Wort-Bild-Marke (Logo) und sonstiger grafischer Elemente von Haus Neuland e.V. bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung von Haus Neuland e.V.

Soweit dem:der Kund:in Unterlagen, Skripte oder sonstige Arbeitsmaterialien ausgehändigt werden, unterliegen diese dem Urheberrecht und dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung von Haus Neuland e.V. weder ganz noch in Teilen vervielfältigt, verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Nichtraucher

Rauchen ist in den Gebäuden von Haus Neuland e.V. verboten. In den Außenbereichen sind Plätze ausgewiesen, an denen Erwachsene unter Rücksichtnahme auf die anderen Gäste rauchen dürfen.  Wird gegen dieses Verbot verstoßen und wird aufgrund von Zigarettenrauch ein erhöhter Reinigungsaufwand in den Zimmern erforderlich oder kann ein Zimmer nicht sofort wieder belegt werden, stellen wir Ihnen die Reinigungs- und Ausfallkosten in Rechnung.

Getränke

Es ist nicht gestattet, eigene Getränke oder Nahrungsmittel in die öffentlichen Bereiche unserer Häuser mitzubringen und dort zu verzehren. Bei Verstoß erheben wir eine zusätzliche Gebühr.

WLAN

Haus Neuland bemüht sich, allen Gästen ein leistungsfähiges WLAN-Netz zur Verfügung zu stellen. Die Bereitstellung von WLAN richtet sich nach den technischen und betrieblichen Möglichkeiten von Haus Neuland. Ein Anspruch auf eine Zugangsvermittlung besteht nicht. Insbesondere gewährleistet Haus Neuland nicht, dass WLAN störungs- und unterbrechungsfrei genutzt werden kann und dass bestimmte Dienste über WLAN genutzt werden können. Haus Neuland gewährleistet auch keine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit und/oder bestimmte Mindestbandbreite. Haus Neuland gewährleistet auch keine bestimmte Art und Weise des Zugangs.

Preise

Die Preise für die gebuchten Leistungen ergeben sich aus der zum Leistungszeitpunkt gültigen Preisliste. Nicht in Anspruch genommene Einzelleistungen werden nicht erstattet. Der:die Kund:in verpflichtet sich, sämtliche Kosten für die Waren und Dienstleistungen zu übernehmen, die durch ihn:sie beauftragt oder verursacht werden. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben (z.B. GEMA-Gebühren) hat er:sie unmittelbar an den:die Gläubiger:in zu entrichten.

Zahlungsbedingungen

Für Leistungen im Stammhaus Neuland in Höhe von über 2.500 Euro vereinbaren wir mit Ihnen eine Anzahlung von 50 %, die vor Veranstaltungsbeginn fällig wird. Nach Veranstaltungsende stellen wir Ihnen eine Gesamtrechnung aus, die sofort fällig ist.

Für Leistungen in der Dependance Lila Haus vereinbaren wir eine Anzahlung von 50 % des vereinbarten Mietpreises. Dieser ist bis zu 2 Wochen nach Anmeldung zu zahlen. Der Restbetrag ist spätestens 2 Wochen vor Anreise auf unser Konto zu überweisen. Geraten Sie mit der einer der Zahlungen um mehr als 2 Wochen in Verzug, sind wir berechtigt, das Lila Haus anderweitig zu vermieten. Für von Ihnen in Anspruch genommene zusätzliche Leistungen, wie z.B. Handtücher oder Verpflegung stellen wir Ihnen nach Veranstaltungsende eine Gesamtrechnung aus. Diese ist sofort fällig.

Umstrittene Rechnungspositionen sind innerhalb einer Woche nach Rechnungserhalt Haus Neuland e.V. anzuzeigen.

Sollen Sie Einzelrechnungen wünschen, ist dies nur nach Absprache und gegen eine zusätzliche Gebühr möglich. Bei ausbleibenden Zahlungen kommen Sie für die geschuldeten Beträge auf.

Haftung

Der Aufenthalt in unserem Haus erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Abschluss einer Unfall- sowie Haftpflichtversicherung ist Sache der Teilnehmenden bzw. des:der Veranstalter:in. Haus Neuland e.V. schließt jegliche weitergehende Haftung für Personen- und Vermögensschäden bei An- und Abreise, während des Aufenthalts in Haus Neuland sowie bei Ausflügen und Exkursionen aus und beschränkt diese gemäß gesetzlichen Bestimmungen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Sachen oder Wertgegenstände haftet Haus Neuland e.V. nicht. Zurückgebliebenes Eigentum wird über einen Zeitraum von vier Wochen aufbewahrt. Auf Wunsch wird es auf eigene Kosten und eigenes Risiko zurückgesendet.

Ist Haus Neuland e.V. durch höhere Gewalt die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht möglich (z. B. Epidemie, Unwetter, Brand, Streik oder ähnliches), so hat der:die Kund:in keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Haus Neuland e.V. behält sich vor, eine Veranstaltung auch dann abzusagen, wenn die Zahl aller Teilnehmenden im Haus geringer als 20 ist. Die Absage muss in diesem Fall spätestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Ein Schadensersatzanspruch des:der Kund:in wird dadurch nicht begründet.

Haus Neuland e.V. behält sich vor, eine Veranstaltung abzusagen, falls berechtigte Anhaltspunkte bestehen, dass diese sich nachhaltig auf den Gesamtseminarbetrieb auswirkt bzw. andere Gäste dadurch über die Maße belästigt werden.

Der:die Kund:in haftet gegenüber Haus Neuland e.V. für Beschädigungen oder Verluste, die durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch ihn:sie selbst, seine:ihre Beschäftigten, Referent:innen, Teilnehmenden oder Gehilfen verursacht werden. Schäden jeglicher Art sind sofort an der Rezeption zu melden. Für jeden abhanden gekommenen Schlüsseltransponder wird ein Betrag von 40 Euro in Rechnung gestellt. Entsteht aufgrund von Verunreinigungen ein erhöhter Reinigungsaufwand im Zimmer, wird dieser in Rechnung gestellt. Sollte das Zimmer durch den entstandenen Schaden nicht vermietet werden können, behalten wir uns vor, die Kosten für den Leerstand in Rechnung zu stellen.

Das Laden von E-Bike-Akkus im Zimmer ist nicht gestattet, sondern nur - nach voriger Anmeldung an der Rezeption - im FahrradRaum. Das Laden von E-Fahrzeugen ist nur gegen Gebühr und nach voriger Anmeldung und Bezahlung an der Rezeption möglich. Im Falle eines Brandes schließt Haus Neuland e.V. jegliche Haftung aus und behält sich die Regressnahme beim Schadenverursacher vor.

Schriftform,  Erfüllungsort, Gerichtsstand

Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort der erbrachten Leistungen ist Bielefeld-Sennestadt. Bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt als Gerichtsstand Bielefeld.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner:innen sind verpflichtet, die unwirksame Bedingung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.

Hotelaufnahmevertrag

Stand: 01.02.2024 | als PDF herunterladen

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
  4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
  5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
  2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
  4. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

V. Rücktritt des Hotels

  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
    • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
    • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
    • ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. Haftung des Hotels

  1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € (Versicherungssumme des Hotels einsetzen) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
  3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
  4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

VIII. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften

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