Bildungsurlaub

Ihr Anspruch auf Weiterbildung während der Arbeitszeit

Bildungsurlaub – das bedeutet Weiterbildung während der Arbeitszeit. Als Arbeitnehmende:r haben Sie in fast allen Bundesländern Anspruch darauf. In Nordrhein-Westfalen sind bis zu fünf Tage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr möglich.

Nutzen Sie diese Chance und finden Sie gleich ein passendes Seminar!

Schriftzug Bildungsurlaub mit Sonne und Buch 
Luftbild vom Haus Neuland im Teutoburger Wald 

Neues Wissen erwerben

Das Thema wählen Sie selbst aus. Haus Neuland hat zahlreiche Seminare aus den Themenfeldern Politik, Gesellschaft, Wissenschaft, Pädagogik, Beruf und Arbeitswelt im Programm.

Andere Perspektiven einnehmen

In den Bildungsurlaubs-Seminaren treffen Expert:innen und Seminarteilnehmer:innen mit ganz unterschiedlichen Hintergründen aufeinander. Austausch und interessante Diskussionen sind da garantiert.

Eine Auszeit vom Alltag nehmen

Haus Neuland liegt im Süden Bielefelds, direkt am Teutoburger Wald. In grüner Umgebung erwartet Sie ein Rundum-Sorglos-Paket mit Vollpension und Übernachtung (in der Teilnahmegebühr enthalten).

Bildungsurlaub (fast) bundesweit möglich

Arbeitnehmende haben bundesweit (außer in Sachsen und Bayern) die Möglichkeit, zusätzlich zu Ihrem regulären Urlaub, Bildungsurlaub in Anspruch zu nehmen. In Nordrhein-Westfalen haben Arbeitnehmende nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) Anspruch auf insgesamt fünf Arbeitstage Bildungsurlaub im Jahr.

Sie arbeiten außerhalb von Nordrhein-Westfalen in einem anderen Bundesland oder sind Bundesbeamt:in? Dann kontaktieren Sie uns bitte. Aufgrund der unterschiedlichen Gesetzeslagen, Verordnungen und Fristen bitten wir hierbei um frühzeitige Rücksprache. Mehr Informationen zu den einzelnen Regelungen der Bundesländer finden Sie u.a. auf: www.bildungsurlaub.de

Kleine Gruppe im Seminarraum 

Junge Frau am Schreibtisch 

So funktioniert's

Geben Sie bei der Anmeldung im Haus Neuland an, dass Sie Bildungsurlaub in Anspruch nehmen wollen (einfach bei der Online-Anmeldung das entsprechende Häkchen setzen). Sie erhalten neben der Anmeldebestätigung auch die notwendigen Unterlagen zur Beantragung des Bildungsurlaubs bei Ihrem:Ihrer Arbeitgeber:in.

Ihren Bildungsurlaub beantragen Sie bei Ihrem:Ihrer Arbeitgeber:in bitte bis spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Ihre Teilnahmebestätigung legen Sie nach der Veranstaltung bei Ihrem:Ihrer Arbeitgeber:in vor.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist Bildungsurlaub?

In 14 der 16 deutschen Bundesländer (außer Sachsen und Bayern) haben Arbeitnehmer:innen Anspruch auf drei bis fünf Tage Bildungsurlaub im Jahr. Im Bildungsurlaub werden Arbeitnehmer:innen vom Arbeitgeber für ihre individuelle Fort- und Weiterbildung freigestellt. Der Anspruch gilt zusätzlich zum jährlichen Erholungsurlaub und unter Fortzahlung des Entgelts. Arbeitnehmer:innen zahlen i.d.R. die Seminargebühren selbst. 

Da Bildung in den Zuständigkeitsbereich der Länder fällt, regeln die jeweiligen Ländergesetze den Anspruch.

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

Ein Recht auf Bildungsurlaub haben Arbeitnehmer:innen in Teilzeit oder Vollzeit sowie Auszubildende. Teilzeitbeschäftigte haben einen anteiligen Anspruch auf Bildungsurlaub.

In NRW heißt der Bildungsurlaub Arbeitnehmerweiterbildung. Arbeitnehmer:innen haben hier einen Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub im Jahr, allerdings erst ab einer Betriebsgröße von mehr als 10 Beschäftigten.

Welche Inhalte umfasst Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub kann für politische oder berufliche Weiterbildung genutzt werden.

Darüber hinaus sehen einige Ländergesetze auch eine Freistellung für kulturelle Bildung oder Weiterbildung für das Ehrenamt vor.

NRW kennt ausschließlich politische oder berufliche Bildung.

Wie kann ich Bildungsurlaub beantragen?

  1. Schritt:
    Suchen Sie sich einen Bildungsurlaub aus und melden Sie sich zu diesem Seminar an. Teilen Sie uns bei der Anmeldung direkt mit, ob Sie planen, Bildungsurlaub zu nehmen und in welchem Bundesland Sie arbeiten.
     
  2. Schritt:
    Direkt nach der Anmeldung erhalten Sie eine automatische Anmeldebestätigung von uns. Kurze Zeit später erhalten Sie zudem die Bescheinigung „Mitteilung für den Arbeitgeber“ sowie das Detailprogramm zum Seminar.
     
  3. Schritt:
    Nun müssen Sie Ihren Bildungsurlaub beim Arbeitgeber beantragen. Reichen Sie dazu die „Mitteilung für den Arbeitgeber“ ein. Bitte beachten Sie die jeweils geltenden Fristen für die Beantragung: In NRW muss der Antrag spätestens sechs Wochen vor Seminarbeginn beim Arbeitgeber eingereicht werden.
    Dieser hat dann drei Wochen Zeit, um den Antrag zu genehmigen oder abzulehnen. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, melden Sie sich gerne bei uns.
     
  4. Schritt:
    Planen Sie Ihre Anreise zu Haus Neuland. Etwa 14 Tage vor Seminarbeginn erhalten Sie von uns die Rechnung sowie letzte Informationen zum Seminar. Sollten Sie voranreisen wollen und bereits ab Sonntag in Haus Neuland übernachten wollen oder wenn Sie ein Shuttle vom Bahnhof Bielefeld-Sennestadt benötigen, kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne und kümmern uns um alles weitere.
     
  5. Schritt:
    Am Ende des Seminars stellt Haus Neuland Ihnen eine Teilnahmebestätigung aus. Diese müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber einreichen, um Ihre Teilnahme am Seminar nachzuweisen.

Ich arbeite in einem anderen Bundesland als NRW. Kann ich trotzdem Bildungsurlaub nehmen, wenn ich an einem Seminar in Haus Neuland teilnehme?

Wenn Sie in einem anderen Bundesland als NRW arbeiten, geben Sie bitte bereits bei der Anmeldung an, in welchem Bundesland Sie arbeiten. Wir beantragen dann eine Anerkennung des Seminars im entsprechenden Bundesland.

Bitte beachten Sie, dass auch hier Fristen für eine Antragstellung bestehen, die wir einhalten müssen. So muss ein Antrag zumeist 10-12 Wochen vor Seminarbeginn bei der anerkennenden Stelle eingegangen sein. Sobald wir den Bescheid der Anerkennung erhalten, leiten wir diesen an Sie weiter.

Ich erkranke im Bildungsurlaub. Was muss ich jetzt tun?

Wenn Sie während eines Bildungsurlaubs erkranken und nicht am Seminar teilnehmen können, müssen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber krankmelden. Sie haben also die gleichen Pflichten wie bei einem normalen Arbeitstag. Die Teilnahmebestätigung wird von uns nur für die Tage ausgestellt, an denen Sie tatsächlich am Seminar teilgenommen haben.

Haben Mitarbeitende im Öffentlichen Dienst auch Anspruch auf Bildungsurlaub?

Bei Mitarbeitenden im Öffentlichen Dienst muss man unterscheiden, ob Angestellte oder Beamte. Wenn es Angestellte sind, haben sie ebenfalls Anspruch auf Bildungsurlaub. Wenn sie Beamte im Öffentlichen Dienst sind, gilt die Sonderurlaubregelung des Landes, in dem sie angestellt sind oder die des Bundes.

Können Honorarkräfte und Mini-Jobber auch Bildungsurlaub nehmen?

Honorarkräfte sind selbstständig bzw. nicht abhängig beschäftigt. Der Anspruch auf Bildungsurlaub gilt für abhängig beschäftigte Personen (Arbeiter:innen, Angestellte, Beamt:innen). Darunter fallen eigentlich auch Minijobber. Der Anspruch auf Bildungsurlaub gilt anteilig zum Beschäftigungsumfang: also als Vollzeitbeschäftige:r hat man 5 Tage Anspruch im Jahr. Und man muss schauen, ob das Unternehmen die Bedingungen für Bildungsurlaub erfüllt (mehr als 10 Arbeitnehmende)

Für inhaltliche Fragen

Nadja Bilstein 

Nadja Bilstein

Fachbereichsleitung Politische Akademie

n.bilstein(at)haus-neuland.de
fon: 05205 9126-24

Eine telefonische Beratung zu inhaltlichen Fragen ist vorzugsweise wochentags von 14:00–16:00 Uhr möglich.

Für organisatorische Fragen

Sandra Sturm 

Sandra Sturm

Seminarmanagement

s.sturm(at)­haus-neuland.de
fon: 05205 9126-31

Wenn du ein bestimmtes Seminar, ein Stichwort oder eine:n Referent:in suchst, nutze bitte unsere Seminarsuche mit verschiedenen Filtermöglichkeiten.

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