Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wichtig zu wissen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Haus Neuland e.V.

für Einzelgäste | Stand: 01.02.2024 | als PDF herunterladen


Anmeldung

Grundsätzlich stehen die Seminare von Haus Neuland im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten allen offen. Bitte überprüfen Sie bei der Auswahl Ihres Seminars, ob Sie zur genannten Zielgruppe gehören. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben bzw. bei der Online-Buchung zu erklären, dass die Reise von den gesetzlichen Vertretern genehmigt wurde. Zusätzlich ist für Reiseteilnehmer, die bei Reiseantritt noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, eine separate schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Ausnahmen bilden Seminare für Auszubildende und Schüler:innen. Hier verbleibt die Aufsichtspflicht beim anmeldenden Unternehmen bzw. der Schule und ist durch eine qualifizierte Begleitperson sicherzustellen.

Sie können sich über unsere Online-Seminarbuchung bei uns anmelden. Ihre Anmeldung ist verbindlich. Sie erhalten von uns umgehend eine Bestätigung per E-Mail. Bitte überprüfen Sie Ihren Spam-Ordner, falls Sie keine Anmeldebestätigung erhalten haben.

Der Teilnahmebeitrag wird sofort mit Ihrer Anmeldung fällig. Sie erhalten von uns darüber eine Rechnung.

Unsere vertragliche Beziehung nennen wir im Folgenden Seminarvertrag. Ein solcher kommt auf keinen Fall zustande, wenn gegen Sie ein Hausverbot verhängt wurde.

 

Bildungsscheck

Die Akzeptanz von Bildungsschecks erfolgt unter dem Vorbehalt der späteren erfolgreichen Einlösung durch uns. Eine Garantie kann hierfür nicht übernommen werden. Rückforderungsansprüche behalten wir uns vor.

 

Rücktritt von Anmeldungen

Jede Art von Abmeldung muss schriftlich erfolgen.

Bei einem Rücktritt von der Anmeldung können Sie eine Person benennen, die Ihren Platz einnimmt. Sollte dies nicht möglich sein, gelten folgende Regelungen:

Bei einer Abmeldung berechnen wir eine Stornogebühr von 50 € bis zu 60 Tage vor Beginn des Seminars, für modulare Reihen und Zertifikatsfortbildungen 200 € Stornogebühr bei einer Abmeldung bis zu 60 Tage vor Beginn der Reihe. Bei späteren Abmeldungen berechnen wir 50% des Teilnahmebeitrags.

Bei Fernbleiben ohne Abmeldung erfolgt keine Kostenerstattung.

Haben Sie Bildungsurlaub oder Sonderurlaub für Beamt*innen beantragt und Ihre Arbeitgeber*in verweigert Ihnen die Freistellung, verzichten wir innerhalb der ersten vier Wochen nach Ihrer Anmeldung auf das Erheben der Stornogebühr.

Zur Minderung Ihres finanziellen Risikos können Sie eine Seminarversicherung abschließen.

 

Absage von Seminaren

Wir bitten um Verständnis, dass wir uns die Absage von Seminaren z.B. wegen zu geringer Teilnehmendenzahl (spätestens zwei Wochen vor Beginn) vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, den Teilnehmenden Absagen oder notwendige Änderungen, insbesondere einen Dozent*innen-Wechsel, so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen.

Im Falle unserer Seminarabsage wegen zu geringer Teilnehmendenzahl oder wegen dem Ausfall einer Dozent*in sind wir berechtigt, Ihnen einen Ersatztermin oder in Absprache mit Ihnen die Umbuchung auf ein gleichwertiges Seminar anzubieten. Ihre Anmeldung bleibt bestehen.

Muss ein Seminar z. B. wegen höherer Gewalt, Wasserschäden usw., durch uns abgesagt werden, erstatten wir umgehend die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Programmänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit der Gesamtcharakter der Veranstaltung dadurch gewahrt wird. Dozent*innen-Wechsel, unwesentliche Änderungen im Veranstaltungsablauf oder eine zumutbare Verlegung des Veranstaltungsortes berechtigen die Teilnehmenden nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag.

 

Kündigung von Seminarverträgen

Wir können den Seminarvertrag fristlos mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn Sie sich trotz erfolgter Abmahnung nicht an einen sachlichen Diskurs halten, gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, gegen die Hausordnung oder gegen Strafgesetze verstoßen. In einem solchen Fall können wir auch ein Hausverbot verhängen. Die Seminargebühr wird in solchen Fällen nicht, auch nicht anteilig zurückgezahlt.

 

Teilnahmebeiträge

Die Teilnahmebeiträge umfassen die gesamten Kosten pro Person für die angebotene Unterkunft, Verpflegung in Vollpension und Seminarprogramm. Bei Buchung ohne Übernachtung ist das Frühstück im Teilnahmebeitrag nicht enthalten, bei Seminaren ohne Abendeinheit gilt dies auch für das Abendessen. Bei Nichtinanspruchnahme von Teilleistungen besteht kein Anspruch auf Kostenreduzierung.

 

Datenerhebung und Datenschutz

Unsere Bildungsarbeit wird mit öffentlichen Mitteln gefördert. Um zu überprüfen, ob die Mittel auch sachgerecht eingesetzt werden, verlangen die Zuwendungsgeber*innen von Haus Neuland Nachweise in Form von personenbezogenen Daten und teilweise das Ausfüllen von Fragebögen durch die Teilnehmenden. Sollten Sie Ihre Daten entsprechend den Anforderungen der jeweiligen Zuwendungsgeber*in nicht zur Verfügung stellen wollen, ist eine Teilnahme an unseren Seminaren leider nicht möglich. Welche Daten wir erheben, erfahren Sie im Tagungssekretariat oder in der Datenschutzerklärung auf der Website von Haus Neuland: www.haus-neuland.de/datenschutz.

Personenbezogene Daten verwenden wir nur zur Beantwortung Ihrer Anfragen, zur Abwicklung mit Ihnen geschlossener Verträge, für die Erbringung unserer Nachweispflichten gegenüber der*dem Zuwendungsgeber*in und für die technische Administration. Auf schriftliche Anfrage informieren wir Sie gern über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Soweit wir Daten für einen Zweck nutzen, der Ihre Einwilligung erfordert, werden wir Sie stets um Ihr ausdrückliches Einverständnis bitten und Ihre Einwilligung gemäß den datenschutzrechtlichen Vorschriften protokollieren. Sie können Ihr einmal gegebenes Einverständnis jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zum Widerruf einer Einwilligung genügt eine einfache Nachricht an uns.

 

Urheberrecht an Arbeitsunterlagen

Soweit den Teilnehmenden Unterlagen, Skripte oder sonstige Arbeitsmaterialien ausgehändigt werden, unterliegen diese dem Urheberrecht und dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung der Autor*innen weder ganz noch in Teilen vervielfältigt, verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Seminarunterlagen werden ausschließlich den Teilnehmenden unserer Seminare zur eigenen Verwendung und Nacharbeiten der Seminar-Inhalte zur Verfügung gestellt.

 

Nutzung von Abbildungen

Als Teilnehmer*in von Veranstaltungen von Haus Neuland willigen Sie in die Aufnahme, Speicherung und Veröffentlichung von Abbildungen, die von Ihnen im Rahmen dieser Veranstaltung entstanden sind, ein. Die Einwilligung wird gemäß § 22 KunstUrhG erteilt. Der Einwilligung kann formlos und schriftlich widersprochen werden. Natürlich fragen wir, bevor wir fotografieren!

 

Haftung

Ihre Teilnahme an den Seminaren und Angeboten von Haus Neuland und der Aufenthalt in unserem Hause erfolgt auf eigene Verantwortung. Haus Neuland e.V. schließt jegliche weitergehende Haftung für Personen- und Vermögensschäden bei An- und Abreise, während des Aufenthalts in Haus Neuland sowie bei Ausflügen und Exkursionen aus und beschränkt diese gemäß gesetzlichen Bestimmungen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Sachen oder Wertgegenstände haftet Haus Neuland e.V. nicht. Zurückgebliebenes Eigentum bewahren wir für Sie über einen Zeitraum von vier Wochen auf. Auf Wunsch wird es Ihnen auf eigene Kosten und eigenes Risiko zurückgesendet.

Für jeden abhanden gekommenen Schlüssel stellen wir einen Betrag von 50,-€ in Rechnung. Entsteht aufgrund von Verunreinigungen oder Zigarettenrauch ein erhöhter Reinigungsaufwand im Zimmer, wird dieser in Rechnung gestellt.

Das Laden von Ebike-Akkus im Zimmer ist nicht gestattet, sondern nur - nach voriger Anmeldung an der Rezeption- im FahrradRaum. Das Laden von E-Fahrzeugen ist nur gegen Gebühr und nach voriger Anmeldung und Bezahlung an der Rezeption möglich. Im Falle eines Brandes schließt Haus Neuland e.V. jegliche Haftung aus und behält sich die Regressnahme beim Schadenverursacher vor.

Ist Haus Neuland e.V. durch höhere Gewalt die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht möglich (z. B.  Epidemie, Unwetter, Brand, Streik oder ähnliches), so hat der*die Kund*in keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Haus Neuland e.V. behält sich vor, eine Veranstaltung auch dann abzusagen, wenn die Zahl aller Teilnehmenden im Haus geringer als 20 ist. Die Absage muss in diesem Fall spätestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Ein Schadensersatzanspruch des*der Kunden/Kundin wird dadurch nicht begründet.

 

Online-Streitbeilegung (OS)

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter: https://webgate.ec.europa.eu/odr/

Zur Kontaktaufnahme erreichen Sie uns unter folgender E-Mail-Adresse: info(at)­haus-neuland.de

 

Übernachtung

Wenn Sie eine Übernachtung gebucht haben, steht Ihnen Ihr Zimmer spätestens um 14:30 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag müssen Sie das Zimmer bis 9:00 Uhr (am Wochenende bis 9:30 Uhr) geräumt haben.

Um unterschiedliche Gruppenwünsche berücksichtigen zu können, behalten wir uns vor, Ihnen nach vorheriger Absprache und im Ausnahmefall eine andere, gleichwertige Unterbringung als vereinbart anzubieten (evtl. auch in einer benachbarten Bildungsstätte bzw. einem Hotel).

Wenn Sie im Zusammenhang mit einer Seminaranmeldung ein Doppelzimmer buchen und keine zweite Person gefunden wird, stellen wir Ihnen den Einzelzimmerpreis in Rechnung.

 

WLAN

Haus Neuland bemüht sich, allen Gästen ein leistungsfähiges WLAN-Netz zur Verfügung zu stellen. Die Bereitstellung von WLAN richtet sich nach den technischen und betrieblichen Möglichkeiten von Haus Neuland. Ein Anspruch auf eine Zugangsvermittlung besteht nicht. Insbesondere gewährleistet Haus Neuland nicht, dass WLAN störungs- und unterbrechungsfrei genutzt werden kann und dass bestimmte Dienste über WLAN genutzt werden können. Haus Neuland gewährleistet auch keine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit und/oder bestimmte Mindestbandbreite. Haus Neuland gewährleistet auch keine bestimmte Art und Weise des Zugangs.

 

Getränke

In unserer Kaffee@Lounge haben Sie die Wahl: Cappuccino, Milchkaffee, Espresso… oder erfrischen Sie sich mit einem kostenlosen Wasser aus unserer eigenen Quelle – Wasserspender finden Sie im Foyer und in der Küche. Weitere Getränke können Sie an unserer Rezeption, in der Bar oder am Automaten kaufen. Es ist nicht gestattet, eigene Getränke oder Nahrungsmittel in die öffentlichen Bereiche unseres Hauses mitzubringen und dort zu verzehren. Bei Verstoß erheben wir eine zusätzliche Gebühr.

 

Brandschutz

Aus Sicherheitsgründen ist das Entzünden von offenem Feuer (auch Kerzen, Teelichter, Wunderkerzen etc.) in Haus Neuland verboten. Im gesamten Haus dürfen nur intakte technische Geräte angeschlossen werden.

 

Hausordnung

Bei Ihrem Aufenthalt in Haus Neuland gilt unsere Hausordnung in der jeweils aktuellen Fassung. Diese hängt zur Einsichtnahme bei uns am Empfang aus und kann außerdem auf unserer Homepage eingesehen werden.

 

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner*innen sind verpflichtet, die unwirksame Bedingung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommenden Regelung zu ersetzen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gruppen

Stand: 01.02.2024 | als PDF herunterladen

 

Vertragsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Inhalt der zwischen Haus Neuland e.V. und dem*der Kund*in geschlossenen Verträge. Sie gelten für sämtliche Leistungen von Haus Neuland e.V.: für die Verpflegung, die Überlassung von Gästezimmern, Seminarräumen, sowie anderen Räumlichkeiten, die Überlassung von Seminarmaterialien und -technik und für die Erbringung von Dienstleistungen. Dies gilt sowohl für die Unterbringung im Stammhaus Neuland als auch für die Unterbringung in der Dependance Lila Haus.

Ihre Buchung wird für uns verbindlich, wenn Sie uns den Belegungsvertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterschrieben zurückgeschickt haben. Kund*in ist in jedem Fall Person, die den Vertrag unterzeichnet. Sie trägt dafür Sorge, dass ihre Mitreisenden, Beschäftigten, Vertreter*innen, Referent*innen, Teilnehmenden und Gehilfen über die Bedingungen des Aufenthalts informiert sind. Kundenseitig ist eine feste Ansprechperson zu benennen, der die Gruppe vor Ort in Haus Neuland betreut.

Aufenthalte von Minderjährigen sind nur in Begleitung von veranstaltereigenen Aufsichtspersonen möglich. Bei Seminaren für Auszubildende und Schüler:innen verbleibt die Aufsichtspflicht beim anmeldenden Unternehmen bzw. der Schule und ist durch eine qualifizierte Begleitperson sicherzustellen. Die Aufsichtspersonen sind auch für die ordnungsgemäße Nutzung von Seminarräumen, Freizeiträumen und Gästezimmern, die Einhaltung des Rauchverbots sowie die Einhaltung der Nachtruhe durch die Teilnehmenden ihrer Gruppe zuständig.

Der*die Kund*in hat sich die notwendigen behördlichen Erlaubnisse für eine Veranstaltung rechtzeitig und auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm*ihr obliegt die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Auflagen und sonstiger Vorschriften.

 

Stornobedingungen

Jegliche Art von Stornierung muss schriftlich erfolgen. Im Fall der Annullierung durch die*den Kund*in ist diese*r verpflichtet, den folgenden Anteil der Preise der von ihm*ihr bestellten Zimmer und Dienstleistungen zu tragen, soweit er*sie nicht einen geringeren Schade für Haus Neuland e.V. nachweisen kann:

Bei einer Absage der gesamten Veranstaltung gelten folgende Stornobedingungen:

Eine Stornierung ist bis 180 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei;

179 bis 60 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 20 % des vereinbarten Gesamtpreises;

59 bis 15 Kalendertage vor Anreisetag: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises;

14 bis 2 Kalendertage vor Anreisetag: 80 % des vereinbarten Gesamtpreises.

Bei Eintagesveranstaltungen kann bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei storniert werden.

 

Erfolgt die Absage erst am Vortag oder am Tag der Veranstaltung oder brechen Sie Ihren Aufenthalt während der Buchungszeit ab, stellen wir Ihnen den vereinbarten Gesamtpreis vollständig in Rechnung.

Eine Reduzierung des Leistungsvolumens um bis zu 10 % (z.B. durch die Verringerung der Teilnehmendenzahl oder die Abbestellung von einzelnen Räumen und zusätzlicher Technik) ist bis einen Tag vor Beginn einer Veranstaltung kostenfrei möglich, wenn dies schriftlich erfolgt (per E-Mail, Fax oder Brief).

Kommen mehr Teilnehmende als vereinbart oder werden mehr Leistungen abgefordert als vertraglich vereinbart, wird entsprechend der tatsächlich erbrachten Leistung abgerechnet.

 

Kündigung

Haus Neuland e.V. kann den geschlossenen Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Inanspruchnahme unserer Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Haus Neuland e.V. in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies unserem Verantwortungs- bzw. Organisationsbereich zuzurechnen ist.

Haus Neuland e.V. kann ferner den geschlossenen Vertrag mit vorheriger Abmahnung ohne weitere Frist kündigen, wenn Mitglieder der*des Kund*in durch ihr Handeln oder Äußerungen gegen die Grundwerte des Grundgesetzes verstößt oder die Grund- und unveräußerlichen Menschenrechte, die Gleichwertigkeit aller Menschen und die Werte des friedlichen Zusammenlebens in Frage stellt.

Die Kündigung begründet keinen Anspruch der*des Kund*in auf Schadenersatz.

 

Belegung

Am Anreisetag stehen die gebuchten Zimmer ab 14.30 Uhr (Stammhaus Neuland) und ab 14.00 Uhr (Dependance Lila Haus) zur Verfügung. Am Abreisetag müssen die Zimmer bis 9:00 Uhr (Stammhaus Neuland) und 10.00 Uhr (Dependance Lila Haus) geräumt sein. Eine Parallelbelegung des Hauses bleibt vorbehalten. Um unterschiedliche Gruppenwünsche berücksichtigen zu können, behalten wir uns vor, in Ausnahmefällen eine andere, gleichwertige Unterbringung (evtl. auch in einer benachbarten Bildungsstätte bzw. einem Hotel) oder andere, gleichwertige Seminarräume als vereinbart anzubieten. Haben Sie eine Tagungspauschale gebucht, ist ein der Gruppengröße angemessener Tagungsraum inklusive (orientiert an dem Richtwert 3 qm Flächenbedarf pro Person). Sollten Sie einen größeren und/oder einen weiteren Seminarraum benötigen, informieren Sie uns bitte. Den Aufpreis für diese Zusatzleistung stellen wir Ihnen entsprechend in Rechnung.

Bei Buchung unseres Lila Hauses stellen wir Ihnen die Bettwäsche kostenlos zur Verfügung. Ein Handtuchpaket stellen wir Ihnen gegen einen Aufpreis zur Verfügung.

 

Hausordnung

Die Einhaltung der Hausordnung wird hiermit vereinbart. Sie hängt in den Gebäuden in der jeweils gültigen Fassung aus und ist online einsehbar:

Haus Neuland
Lila Haus  

 

Datenerhebung und Datenschutz

Personenbezogene Daten verwenden wir nur zur Beantwortung Ihrer Anfragen, zur Abwicklung mit Ihnen geschlossener Verträge, für die Erbringung unserer Nachweispflichten gegenüber dem*der Zuwendungsgeber*in und für die technische Administration. Auf schriftliche Anfrage informieren wir Sie gern über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Welche Daten wir erheben, erfahren Sie auch in der Datenschutzerklärung auf der Website von Haus Neuland.  

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z. B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Soweit wir Daten für einen Zweck nutzen, der Ihre Einwilligung erfordert, werden wir Sie stets um Ihr ausdrückliches Einverständnis bitten und Ihre Einwilligung gemäß den datenschutzrechtlichen Vorschriften protokollieren. Sie können Ihr einmal gegebenes Einverständnis jederzeit mit. Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zum Widerruf einer Einwilligung genügt eine einfache Nachricht an uns.

 

Tagungsorganisation

Gegen eine entsprechende Gebühr übernehmen wir für Sie das Anmeldewesen und die Teilnehmer*innen-Verwaltung für Ihre Veranstaltung sowie weitere organisatorische Aufgaben im Rahmen der Tagungsorganisation.

 

Nutzung von Abbildungen, Urheberrechte

Die Verwendung der Wort-Bild-Marke (Logo) und sonstiger grafischer Elemente von Haus Neuland e.V. bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung von Haus Neuland e.V.

Soweit dem*der Kund*in Unterlagen, Skripte oder sonstige Arbeitsmaterialien ausgehändigt werden, unterliegen diese dem Urheberrecht und dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung von Haus Neuland e.V. weder ganz noch in Teilen vervielfältigt, verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

 

Nichtraucher

Rauchen ist in den Gebäuden von Haus Neuland e.V. verboten. In den Außenbereichen sind Plätze ausgewiesen, an denen Erwachsene unter Rücksichtnahme auf die anderen Gäste rauchen dürfen.  Wird gegen dieses Verbot verstoßen und wird aufgrund von Zigarettenrauch ein erhöhter Reinigungsaufwand in den Zimmern erforderlich oder kann ein Zimmer nicht sofort wieder belegt werden, stellen wir Ihnen die Reinigungs- und Ausfallkosten in Rechnung.

 

Getränke

Es ist nicht gestattet, eigene Getränke oder Nahrungsmittel in die öffentlichen Bereiche unserer Häuser mitzubringen und dort zu verzehren. Bei Verstoß erheben wir eine zusätzliche Gebühr.

 

WLAN

Haus Neuland bemüht sich, allen Gästen ein leistungsfähiges WLAN-Netz zur Verfügung zu stellen. Die Bereitstellung von WLAN richtet sich nach den technischen und betrieblichen Möglichkeiten von Haus Neuland. Ein Anspruch auf eine Zugangsvermittlung besteht nicht. Insbesondere gewährleistet Haus Neuland nicht, dass WLAN störungs- und unterbrechungsfrei genutzt werden kann und dass bestimmte Dienste über WLAN genutzt werden können. Haus Neuland gewährleistet auch keine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit und/oder bestimmte Mindestbandbreite. Haus Neuland gewährleistet auch keine bestimmte Art und Weise des Zugangs.

 

Preise

Die Preise für die gebuchten Leistungen ergeben sich aus der zum Leistungszeitpunkt gültigen Preisliste. Nicht in Anspruch genommene Einzelleistungen werden nicht erstattet. Der*die Kund*in verpflichtet sich, sämtliche Kosten für die Waren und Dienstleistungen zu übernehmen, die durch ihn*sie beauftragt oder verursacht werden. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben (z.B. GEMA-Gebühren) hat er*sie unmittelbar an den*die Gläubiger*in zu entrichten.

 

Zahlungsbedingungen

Für Leistungen im Stammhaus Neuland in Höhe von über 5.000 Euro vereinbaren wir mit Ihnen eine Anzahlung von 50 %, die vor Veranstaltungsbeginn fällig wird. Nach Veranstaltungsende stellen wir Ihnen eine Gesamtrechnung aus, die sofort fällig ist.

Für Leistungen in der Dependance Lila Haus vereinbaren wir eine Anzahlung von 50 % des vereinbarten Mietpreises. Dieser ist bis zu 2 Wochen nach Anmeldung zu zahlen. Der Restbetrag ist spätestens 2 Wochen vor Anreise auf unser Konto zu überweisen. Geraten Sie mit der einer der Zahlungen um mehr als 2 Wochen in Verzug, sind wir berechtigt, das Lila Haus anderweitig zu vermieten. Für von Ihnen in Anspruch genommene zusätzliche Leistungen, wie z.B. Handtücher oder Verpflegung stellen wir Ihnen nach Veranstaltungsende eine Gesamtrechnung aus. Diese ist sofort fällig.

Umstrittene Rechnungspositionen sind innerhalb einer Woche nach Rechnungserhalt Haus Neuland e.V. anzuzeigen.

Sollen Sie Einzelrechnungen wünschen, ist dies nur nach Absprache und gegen eine zusätzliche Gebühr möglich. Bei ausbleibenden Zahlungen kommen Sie für die geschuldeten Beträge auf.

 

Haftung

Der Aufenthalt in unserem Haus erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Abschluss einer Unfall- sowie Haftpflichtversicherung ist Sache der Teilnehmenden bzw. des*der Veranstalter*in. Haus Neuland e.V. schließt jegliche weitergehende Haftung für Personen- und Vermögensschäden bei An- und Abreise, während des Aufenthalts in Haus Neuland sowie bei Ausflügen und Exkursionen aus und beschränkt diese gemäß gesetzlichen Bestimmungen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Sachen oder Wertgegenstände haftet Haus Neuland e.V. nicht. Zurückgebliebenes Eigentum wird über einen Zeitraum von vier Wochen aufbewahrt. Auf Wunsch wird es auf eigene Kosten und eigenes Risiko zurückgesendet.

Ist Haus Neuland e.V. durch höhere Gewalt die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht möglich (z. B. Epidemie, Unwetter, Brand, Streik oder ähnliches), so hat der*die Kund*in keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Haus Neuland e.V. behält sich vor, eine Veranstaltung auch dann abzusagen, wenn die Zahl aller Teilnehmenden im Haus geringer als 20 ist. Die Absage muss in diesem Fall spätestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Ein Schadensersatzanspruch des*der Kunden/Kundin wird dadurch nicht begründet.

Haus Neuland e.V. behält sich vor, eine Veranstaltung abzusagen, falls berechtigte Anhaltspunkte bestehen, dass diese sich nachhaltig auf den Gesamtseminarbetrieb auswirkt bzw. andere Gäste dadurch über die Maße belästigt werden.

Der*die Kund*in haftet gegenüber Haus Neuland e.V. für Beschädigungen oder Verluste, die durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch ihn*sie selbst, seine*ihre Beschäftigten, Referent*innen, Teilnehmenden oder Gehilfen verursacht werden. Schäden jeglicher Art sind sofort an der Rezeption zu melden. Für jeden abhanden gekommenen Schlüsseltransponder wird ein Betrag von 40 Euro in Rechnung gestellt. Entsteht aufgrund von Verunreinigungen ein erhöhter Reinigungsaufwand im Zimmer, wird dieser in Rechnung gestellt. Sollte das Zimmer durch den entstandenen Schaden nicht vermietet werden können, behalten wir uns vor, die Kosten für den Leerstand in Rechnung zu stellen.

Das Laden von Ebike-Akkus im Zimmer ist nicht gestattet, sondern nur - nach voriger Anmeldung an der Rezeption- im FahrradRaum. Das Laden von E-Fahrzeugen ist nur gegen Gebühr und nach voriger Anmeldung und Bezahlung an der Rezeption möglich. Im Falle eines Brandes schließt Haus Neuland e.V. jegliche Haftung aus und behält sich die Regressnahme beim Schadenverursacher vor.

 

Schriftform,  Erfüllungsort, Gerichtsstand

Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort der erbrachten Leistungen ist Bielefeld-Sennestadt. Bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt als Gerichtsstand Bielefeld.

 

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner*innen sind verpflichtet, die unwirksame Bedingung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.

 

Hotelaufnahmevertrag

Stand: 01.02.2024 | als PDF herunterladen

 

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

 

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
  4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
  5.  Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  6.  Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

 

IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels

  1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
  2.  Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
  3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
  4. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

V. Rücktritt des Hotels

  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
    • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
    • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
    • ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

 

VII. Haftung des Hotels

  1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € (Versicherungssumme des Hotels einsetzen) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
  3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
  4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

 

VIII. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften